Tourismuskauffrau/-mann (m/w/d) // Schwerpunkt: Geschäftsreisen
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Ohne eine A1 Bescheinigung kann es innerhalb der EU schwierig werden, den geplanten Arbeitseinsatz durchzuführen. Auch bei eintägigen Geschäftsreisen, muss die Bescheinigung mitgeführt werden, riet der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR).

Die A1-Bescheinigung gilt als Nachweis dafür, dass der Arbeitnehmer auch während der Dienstreise den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt.

Falls die Bescheinigung nicht vorgelegt werden kann, ist der sofortige Antritt der Heimreise nicht abwegig. Kontrollen können an Grenzen, im besuchten Unternehmen, an Häfen etc. stattfinden. Die besuchten Unternehmen sind dazu verpflichtet Stichproben durchzuführen.

Ein langgeplanter Montagetermin kann entsprechend platzen, weil dem eingeflogenen Monteur der Zutritt ins Werk verweigert wird.

Die Bescheinigung wird in der Regel von der Personalabteilung/dem Arbeitgeber ausgefüllt. Um auch spontane Dienstreisen organisieren zu können, ist die Beantragung seit diesem Jahr auch elektronisch möglich und ab Juli 2019 Pflicht.

Die A1-Bescheinigung ist erforderlich bei grenzüberschreitenden Geschäftsreisen innerhalb der EU

sowie für die Schweiz und Norwegen. Darüber hinaus sind auch Länder wie Israel, Korea, Japan und Kanada einbezogen, da es ein bilaterales Abkommen mit Deutschland gibt.

Die Antragsstellung erfolgt grundsätzlich bei der Krankenkasse. Bei privat versicherten Arbeitnehmern ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Wenn der Arbeitnehmer zusätzlich berufsständisch versorgt ist, ist der Antrag an die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen zu senden.

Viele Firmen sind sich dieser Vorschrift nicht bewusst oder ignorieren diese, obwohl durchaus Probleme entstehen können. Auch bei einem Arbeits- oder Dienstwegeunfall zahlt in manchen Ländern die Unfallversicherung nur, wenn eine A1-Bescheinigung nachgewiesen werden kann.

Oft reicht zwar ein Anruf bei der jeweiligen Krankenkasse, doch die sind auch nicht immer erreichbar!

Informationen auch unter: https://www.informationsportal.de/digitalisierung-der-a1-bescheinigung-bei-entsendung-von-arbeitnehmern-ins-ausland/